Achtung
Brennverbot beachten !!!
Das Verbrennen von pflanzlichen Abfällen ist verboten.
Der Fachbereich Umwelt der Stadt Braunschweig weist darauf hin, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden können.
Nähere Informationen beim Vorstand
Braunschweig, 24.08.2021

Auszug aus dem Schreiben der Stadt Braunschweig vom 20. August 2021
Abfallrecht; Verbrennen pflanzlicher Abfälle in Kleingärtnervereinen im Stadtgebiet Braunschweig
Sehr geehrte Damen und Herren,
in den letzten Wochen erreichten mich vermehrt Beschwerden über das Verbrennen pflanzlicher Abfälle in den Kleingärtnervereinen im Stadtgebiet Braunschweig.
Ich bitte Sie daher die Braunschweiger Kleingärtnervereine auf das unten näher beschriebene Verbot hinzuweisen, wonach das offene Verbrennen pflanzlicher Abfälle grundsätzlich verboten ist.
Der ordnungsgemäße Umgang mit den pflanzlichen Abfällen, wie sie üblicherweise in Kleingärten anfallen, wird in den abfallrechtlichen Vorschriften des KrWG und der Pflanzenabfallverordnung geregelt.
Nach den Vorgaben des KrWG gehört es zu den Grundpflichten der Kreislaufwirtschaft, Abfälle schadlos zu verwerten. Demnach ist das offene Verbrennen der pflanzlichen Abfälle grundsätzlich verboten.
Darüber hinaus führt das offene Verbrennen pflanzlicher Abfälle zu einer Belastung der Umwelt. Neben Feinstaub entstehen bei dem Verbrennen von pflanzlichen Abfällen weitere zum Teil gesundheitsgefährdende Stoffe. Deutlich erkennbar sind diese Stoffe am Qualm und am Geruch. Ursache für Qualm und Geruch ist vielfach eine unvollständige Verbrennung, für die eine niedrige Verbrennungstemperatur (z.B. wegen zu feuchtem Material) und eine unzureichende Luftzufuhr verantwortlich sein können. Die Skala der dann entstehenden Substanzen reicht von ungiftigem Kohlendioxid und Wasser über teils giftige Stoffe wie Kohlenmonoxid und Methan bis zu krebserzeugenden polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK).
Nach der Pflanzenabfallverordnung ist die Beseitigung der pflanzlichen Abfälle durch Verbrennen daher nur in Ausnahmefällen zulässig. Die Ausnahmen beschränken sich auf Pflanzen oder Pflanzenteile, die mit einem in der Anlage zur Pflanzenabfallverordnung aufgeführten Schadorganismus befallen sind.
ln der Stadt Braunschweig ist die schadlose und ordnungsgemäße Verwertung pflanzlicher Abfälle indessen in der Kompostanlage der ALBA Braunschweig weitestgehend gewährleistet. Auch Abfälle, die mit Schaderregern befallenen sind, können dort verwertet werden. Das Verbrennen ist in der Stadt Braunschweig lediglich dann zulässig, wenn unmittelbarer Handlungsbedarf aufgrund eines hohen Verbreitungsrisikos besteht. Das Verbrennen stellt somit die Ausnahme zu der ansonsten gebotenen Verwertung der pflanzlichen Abfälle dar.
Das beabsichtigte Verbrennen ist der zuständigen Behörde vor dem Verbrennen anzuzeigen. Die zuständige Behörde für die Kleingärtnervereins im Stadtgebiet Braunschweig ist die Stadt Braunschweig, Fachbereich Umwelt, Richard-Wagner-Straße 1, 38106 Braunschweig. Mit der Anzeige ist darzulegen, auf welchem Grundstück die pflanzlichen Abfälle angefallen sind und wo das Verbrennen durchgeführt werden soll. Zudem ist der Befall mit dem Schadorganismus eindeutig nachzuweisen.
Wer pflanzliche Abfälle ohne Schadstoffbefall verbrennt oder wer das Verbrennen pflanzlicher Abfälle mit Schadstoffbefall nicht fristgerecht anzeigt, handelt ordnungswidrig. Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu 100.000 € geahndet werden.
Zur Gewährleistung der ordnungsgemäßen Verwertung der pflanzlichen Abfälle aus den Kleingärtnervereinen im Bereich der Stadt Braunschweig können die Pflanzen und Pflanzenteile auf dem Grundstück des jeweiligen Kleingärtnervereins kompostiert werden. Sofern die Eigenkompostierung nicht vorgesehen ist, sind die pflanzlichen Abfälle inklusive der Abfälle, die mit Schaderregern befallen sind, in der Kompostanlage auf dem Gelände des Abfallentsorgungszentrums der ALBA Braunschweig GmbH in Braunschweig-Watenbüttel, Celler Heerstraße 337 (an der B 214) zu entsorgen. Kleinmengen können auch auf dem Betriebsgelände der ALBA Braunschweig GmbH, Frankfurter Straße 251 in Braunschweig abgegeben werden.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
i. A.
Winkelhöfer